CC-Lizenzen: Gefahrlose Nutzung von Inhalten

Im Zusammenhang mit Bildern, Grafiken, Musik oder Videos ist es für den Infopreneur immer wieder wichtig herauszufinden, wie er diese verwenden darf. In diesem Artikel wird beschrieben, was er bei der Nutzung von Inhalten durch  CC-Lizenzen zu beachten hat.

Was ist eine Lizenz?

Zu Beginn einige prinzipielle Überlegungen zum Thema Lizenz: Das Wort stammt vom lateinischen Begriff „licentia“, womit „Freiheit“ beschrieben wird. Im Kontext dieses Artikels handelt es sich bei einer Lizenz um eine Erlaubnis gegenüber einem Dritten, die dem Rechtsinhaber zustehenden Rechte ausüben zu dürfen.

Eine solche Lizenz wird vom Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts oder eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts über einen Lizenzvertrag an einen begünstigten Lizenznehmer erteilt. Lizenzen werden unter anderem in ausschließliche und nicht-ausschließliche Arten unterteilt: Erstere gelten nur für einen Rechtenehmer, letztere erlauben mehreren Lizenznehmern die Nutzung der Rechte.

Generell erfolgt die Überlassung der Rechte nicht aufgrund deren Abtretung an den Lizenznehmer, sondern lediglich durch die Zulassung eines Nutzungsrechts. Dem Lizenzgeber bleibt deshalb das an den Lizenznehmer eingeräumte Recht stets erhalten.

Wer darf Lizenzen definieren?

Das darf prinzipiell jeder, wobei er sich auf die rechtlichen Grundlagen beziehen muss. So kann ein Dritter die Lizenz, das heißt den Lizenzvertrag, zwar definieren, eingesetzt werden darf er allerdings jeweils nur zwischen einem Rechteinhaber und Rechtenehmer.

Was ist Creative Commens?

Creative Commens (CC) ist eine in den USA im Jahr 2001 gegründete gemeinnnützige Organisation. Deren Begriff steht für “kreatives Gemeinschaftsgut”. Ihr Ziel ist es, Standard-Lizenzverträge zu veröffentlichen, die von Rechteinhabern zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte an Rechtenehmer eingesetzt werden können. Es finden darin keine Beschränkungen der Werkstypen statt. Somit können sie eingesetzt werden für Texte, Bilder, Musik, Videos etc. Derzeit bietet CC sechs unterschiedliche Standard-Lizenzverträge an. Diese können bei der Veröffentlichung kreativer Inhalte verwendet werden, um damit die rechtlichen Bedingungen festlegen zu können. CC ist dabei kein Verwerter, Verleger oder Vertragspartner zwischen den Rechteinhabern und Rechtenehmern. Vielmehr werden die CC-Lizenzverträge von den Urhebern übernommen, um gegenüber den Nutzern ihrer Website klarzumachen, wie diese die Inhalte verwenden dürfen.

Welche Lizenzen stellt Creative Commens bereit?

In ihren aktuellen Lizenzversionen verwendet CC vier Optionen, um dadurch sechs unterschiedliche Lizenzen bereitzustellen.

Die Optionen sind:

CC_Option1 CC by: Namensnennung (Attribution)
CC_Option2 CC nc: Keine kommerzielle Nutzung (Non-Commercial)
CC_Option2 CC nd: Keine Bearbeitung (No Derivatives)
CC_Option4.png CC sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Share Alike)

Folgende sechs Lizenzen ergeben sich daraus:

1) CC by CC1
Der Verwender muss lediglich den Namen des Urhebers angeben. Ansonsten darf er den Inhalt verwenden, bearbeiten und kommerziell nutzen.

 

2) CC by-sa CC2
Der Verwender muss den Namen des Urhebers angeben. Zusätzlich darf er den Inhalt zur Weitergabe nicht verändern. Ansonsten darf er den Inhalt verwenden und kommerziell nutzen.

 

3) CC by-nd CC3
Der Verwender muss den Namen des Urhebers angeben. Zusätzlich darf er den Inhalt nicht verändern. Ansonsten darf er den Inhalt unbearbeitet verwenden und kommerziell nutzen.

 

4) CC by-nc CC4
Der Verwender muss den Namen des Urhebers angeben. Zusätzlich darf er den Inhalt nicht kommerziell nutzen.

 

5) CC by-nc-sa CC5
Der Verwender muss den Namen des Urhebers angeben. Zusätzlich darf er den Inhalt für die Weitergabe nicht verändern und ihn nur nicht-kommerziell nutzen.

 

6) CC by-nc-nd CC6
Der Verwender muss den Namen des Urhebers angeben. Zusätzlich darf er den Inhalt nicht verändern und ihn nur nicht-kommerziell nutzen.

Die Lizenzgeber verwenden diese Kürzel, um ihre bereitgestellten Inhalte mit diesen Lizenzen zu kennzeichnen.

Wie verhält sich der Infopreneur, wenn sich die Lizenz eines bereits verwendeten Inhalts ändert?

Wer auf der eigenen Webseite Inhalte verwendet, die bereits unter einer Lizenz freigegeben wurden, muss daran nichts ändern: Eine bereits erteilte und gültige Lizenz-Freigabe besteht prinzipiell fort. Somit hat eine nachträgliche Änderung keine Rückwirkung auf bereits verwendete Inhalte.

Wichtig: Bevor er dessen Inhalte verwendet, sollte der Infopreneur beim zugehörigen Inhaltsanbieter dessen Lizenzangebot analysieren. Wichtig ist dabei festzustellen, dass es sich wirklich auch um eine Lizenz handelt, die er bereit ist zu akzeptieren.

Gefahr

Zwar bieten die CC-Lizenzen theoretisch eine komplette Rechtssicherheit zwischen dem Rechtegeber des Inhalts und demjenigen Rechtenehmer, der diesen weiterverwendet. Allerdings gibt es leider keine Garantie dafür, dass derjenige, der Inhalte anbietet auch wirklich deren Urheber ist! Dies gilt selbst für die Nutzung bezahlter Inhalte. Deshalb erhält der Infopreneur eine hundertprozentige Sicherheit nur in dem Fall, in dem er eigene Inhalte erstellt und verwendet!

Setzt er dennoch Inhalte anderer auf seiner Website ein, sollte er sich auch ständig über mögliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingen des Inhaltsanbieters informieren, damit er diese durchführen und dadurch die Nutzung weiterhin rechtskonform umsetzen kann.

Fazit

Zur gefahrlosen Verwendung fremder Inhalte für sein eigenes Internetangebot ist es für den Infopreneur sehr wichtig zu verstehen, welche Lizenzen er dabei vom Rechteinhaber erhält. Zu den am meisten für eine kostenlose Nutzung eingesetzten gehören die CC-Lizenzen. Eine hundertprozentige Rechtssicherheit erlangt er dabei jedoch in der Regel nicht.

 

 

 

 

 

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