Abmahnung – lässt sie sich prinzipiell ausschliessen?

Auslöser dieses Artikels sind Erklärungen einiger Website-Anbieter, die sich in deren Impressen finden und mit denen sie versuchen, sich vor Abmahnungen zu schützen. Einige Beispiele dazu lauten wie folgt:

– Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

– Sollte der Inhalt dieser Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Benachrichtigung ohne Kostennote (=Rechnung eines Rechtsanwalts).

– Zu Recht beanstandete Inhalte versprechen wir unmittelbar zu entfernen, ohne dass von Ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Sollten Sie dennoch, ohne Kontaktaufnahme zuvor, Kosten verursachen und deren Deckung fordern, werden wir diese komplett zurückweisen und eventuell eine Widerklage wegen Verletzung der zuvor genannten Bestimmung erheben.

Um es gleich auf einen Punkt zu bringen: All diese Versuche, Abmahnungen gegenüber seiner eigenen Website durch solche Erklärungen generell auszuschließen, haben keinerlei Erfolg. Es lässt sich nicht prinzipiell verhindern, dass man abgemahnt wird. Führt man einen gedanklichen Vergleich mit einem “normalen” Verbrecher durch, kommt man sicherlich sofort zu der Erkenntnis, dass sowas auch keinerlei Sinn machen würde. Sollte denn ein Einbrecher die Möglichkeit erhalten, eine Strafanzeige wegen eines von ihm durchgeführten Einbruchs ausschließen zu können? Sicherlich nicht. Und so gilt dies auch für einen Website-Anbieter: Dieser darf nicht bestimmen, ob er für eine Rechtsverletzung zu haften hat oder nicht.

Vorsicht: Das Gegenteil kann eintreten

Im Gegenteil zu der eigentlichen Absicht, sich mit derartigen Erklärungen vor einer Abmahnung schützen zu wollen, kann sich eine derartige Klausel sogar leicht zum Bumerang entwickeln. Prinzipiell kann darin nämlich eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht verstanden werden, welche abgemahnt werden kann.

Wie kann man sich vor Abmahnungen schützen?

Der einzige Weg, sich vor Abmahnungen zu schützen, ist sich gesetzeskonform zu verhalten und keinerlei Zuwiderhandlungen durchzuführen. Um das “normale” Beispiel von zuvor nochmals zu verwenden: Ein Einbrecher kann nur dadurch sicherstellen nicht wegen Einbruchs verurteilt zu werden, in dem er nicht einbricht.

Worauf ist zu achten?

Nachdem nun klar ist, dass die einzige Möglichkeit, Abmahnungen zu verhindern, darin besteht, sich im Internet gesetzeskonform zu bewegen, stellt sich nun die Frage, worauf dabei zu achten ist. Da für einen Infopreneur in diesem Kontext enorm viele Punkte existieren, auf die er zu achten hat, ist diesem Artikel eine Liste angehängt, die das Ziel verfolgt, ihm eine Übersicht zu bieten. Damit kann er für die für ihn relevanten Punkte die korrekten Maßnahmen selbst recherchieren. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hinweis: Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Sie stellen aber keine verbindliche Rechtsberatung dar.

Fazit

Abmahnungen lassen sich nicht durch Klauseln auf einer Webseite ausschließen. Lediglich rechtskonformes Verhalten bietet einen Schutz davor.